Abstinenzkontrollprogramme

Nachweise über ein Leben ohne Alkohol oder Drogen dürfen im Rahmen der Fahreignung nur dann anerkannt werden, wenn Sie nach den gültigen CTU-Kriterien erfolgt sind und das analysierende Labor nach DIN 17025 für forensische Drogen- und Alkoholanalytik ist.

Unser Kooperationspartner erfüllt alle erforderlichen CTU-Kriterien und ist nach DIN EN ISO 9001 für die Durchführung von Abstinenzkontrollen zertifiziert.

Führerschein weg

Mit Alkohol oder Drogen am Steuer aufgefallen?

Nach Verlust Ihres Führerscheins wegen eines Alkohol- oder Drogendeliktes wird oft ein Nachweis Ihres Alkohol- oder Drogenabstinenz von Ihnen verlangt.

Im Rahmen dieser Abstinenznachweise können Sie, sowohl bei Alkoholdelikten als auch bei Drogendelikten zwischen einer Haaranalyse oder Urinanalyse wählen.

Sofern Sie sich für die Durchführung eines Urin-Kontrollprogramms entscheiden, prüfen wir mit Ihnen zunächst, welcher Kontrollzeitraum in Ihrem speziellen Fall erfasst werden muss (6 oder 12 Monate) bzw. welche Alternativen zur kurzfristigen Erreichung Ihres Zieles möglich sind.